Anzeige wegen Nötigung: Was passiert bei Aussage gegen Aussage?
Das wichtigste in Kürze
- Wenn es bei einer Anzeige wegen Nötigung Aussage gegen Aussage steht, werden die Ermittlungen meistens eingestellt.
- Eine Verurteilung wegen Nötigung droht in einer solchen Situation nur ausnahmsweise.
- Um eine Verurteilung zu verhindern, sollten Sie dringend einen Anwalt kontaktieren.
Was passiert bei einer Anzeige wegen Nötigung, wenn es Aussage gegen Aussage steht?
Bei einer Anzeige wegen Nötigung kommt es in einer Aussage-gegen-Aussage-Situation meistens zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Nach einer Anzeige wegen Nötigung kommt es zu intensiven Ermittlungen durch die Polizei. Dabei versucht die Polizei, die Situation aufzuklären und Beweismittel zu finden. Wenn als Beweismittel ausschließlich die Aussage des vermeintlichen Opfers und des Beschuldigten zur Verfügung stehen, liegt eine Aussage-gegen-Aussage-Situation vor. In einer solchen Situation kommen die folgenden Optionen für die Staatsanwaltschaft in Betracht:
- Verurteilung: Wenn das Gericht und die Staatsanwaltschaft der Meinung sind, dass die Nötigung ohne Zweifel erfolgt ist, kann es zu einer Verurteilung des Beschuldigten kommen. Bei Aussage-gegen-Aussage-Situationen ist eine Verurteilung des Beschuldigten allerdings die Ausnahme.
- Einstellung: Alternativ kann das Ermittlungsverfahren auch eingestellt werden. Zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens kann es einerseits kommen, weil die Staatsanwaltschaft die Nötigung nicht nachweisen kann. Dazu kommt eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens auch in Betracht, wenn zwar eine Nötigung vorliegt, es sich allerdings nur um einen geringfügigen Verstoß handelt. Häufig macht die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Ermittlungsverfahrens davon abhängig, dass eine Auflage (idR eine Geldzahlung) erfüllt wird.
Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Nötigung ist, dass die Voraussetzungen der Nötigung vorliegen:
- Handlung: Es muss Gewalt durch den Beschuldigten oder eine Drohung des Beschuldigten vorliegen. Die Begriffe Gewalt und Drohung werden recht weit ausgelegt. Wer beispielsweise auf einen Fußgänger, der einen Parkplatz blockiert, zufährt, handelt mit Gewalt. Eine Drohung liegt außerdem etwa vor, wenn auf der Autobahn mehrfach die Lichthupe eingesetzt wird, um das Auto vor einem dazu zu bewegen, schneller zu fahren.
- Erfolg: Es muss ein Erfolg vorliegen. Der Erfolg muss darin bestehen, dass die andere Person etwas macht, duldet oder unterlässt. In dem Beispiel mit der Parklücke liegt etwa eine Handlung vor, indem die Person die Parklücke verlässt, weil auf sie zugefahren wird.
- Bezug: Auch müssen die Handlung des Beschuldigten und die Handlung des Opfers miteinander zusammenhängen. Wenn das Opfer ohnehin die Parklücke verlassen wollte, fehlt der Bezug.
Wann kommt es bei Aussage gegen Aussage zu einer Verurteilung?
In einer Aussage-gegen-Aussage-Situation kommt es zu einer Verurteilung, wenn das Gericht keine Zweifel daran hat, dass der Beschuldigte die Nötigung begangen hat. Grundlage einer Verurteilung ist stets die Beweiswürdigung. Damit es in einer Aussage-gegen-Aussage-Situation zu einer Verurteilung kommt, muss das Gericht dem Opfer die Aussage vollständig glauben und es muss die Aussage des Beschuldigten für eine vollständige Lüge halten.
Im Rahmen der Beweiswürdigung der Aussagen des Beschuldigten und des vermeintlichen Opfers werden unter anderem die folgenden Aspekte berücksichtigt:
- Details: Je detaillierter eine Aussage ist, desto höher ist die Glaubhaftigkeit der Aussage. Wenn sich ein Zeuge an viele Details erinnern kann, ist dies ein Zeichen dafür, dass er das Geschehen zutreffend und umfassend erfasst hat und wiedergeben kann.
- Widersprüche: Wenn eine Aussage Widersprüche aufweist, reduziert dies die Glaubwürdigkeit der Aussage erheblich. Im Gegensatz dazu spricht es erheblich für die Glaubwürdigkeit einer Aussage, wenn sich die Aussage mit anderen, beweisbaren Aspekten vereinbaren lässt.
- Vorgeschichte: Wenn ein Zeuge in der Vergangenheit wegen einer Falschaussage vor Gericht oder ähnlichen Straftaten verurteilt wurde, reduziert dies grundsätzlich die Glaubwürdigkeit der Aussage.
Wie kommt es bei einer Anzeige wegen Nötigung zu einer Verfahrenseinstellung?
Eine Verfahrenseinstellung kommt aus zwei Gründen in Betracht, zum einen, wenn sich der Verdacht nicht erhärtet, also keine Strafbarkeit vorliegt, oder weil eine geringfügige Begehung vorliegt, bei der keine Verurteilung erforderlich ist. Bei Aussage-gegen-Aussage-Situationen, in denen eine Nötigung angezeigt wurde, kommt es sehr häufig zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens, weil die Straftat nicht nachgewiesen werden kann.
Insgesamt sieht das Gesetz drei Fälle vor, in denen eine Verfahrenseinstellung in Betracht kommt:
- Kein Verdacht: Wenn eine Straftat nicht nachgewiesen werden kann, wird das Ermittlungsverfahren eingestellt. Bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen kommt es sehr häufig zu Verfahrenseinstellungen. Hintergrund ist, dass es nur in ganz wenigen Fällen vorkommt, dass keine Zweifel an der Schuld des Beschuldigten bestehen. Bestehen auch nach dem Abschluss der Ermittlungen noch Zweifel an der Schuld des Beschuldigten, kommt es zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
- Geringfügigkeit: Selbst, wenn die Nötigung nachgewiesen werden kann, kommt bei einer geringfügigen Begehung eine Einstellung wegen Geringfügigkeit in Betracht. Bei der Nötigung handelt es sich insgesamt um eine geringfügige Straftat, sodass die Chancen für eine Verfahrenseinstellung besonders gut stehen. Für eine Einstellung wegen Geringfügigkeit hilft es außerdem, wenn keine Vorstrafen bestehen und die Tat zu keinen schwerwiegenden Konsequenzen geführt hat.
- Gegen Auflage: Anstatt die Ermittlungen ohne weitere Konsequenzen einzustellen, kann die Einstellung des Ermittlungsverfahren davon abhängig gemacht werden, dass der Beschuldigte eine Auflage erfüllt. Die Auflage besteht in den meisten Fällen darin, dass eine Geldzahlung getätigt werden muss. Die Einstellung gegen Auflage erfolgt in den meisten Fällen, wenn die Schuld eher gering ist, die Staatsanwaltschaft allerdings die Einstellung ohne Auflage für Unangemessen hält.
Anzeige wegen Nötigung erhalten, was tun?
Wenn Sie wegen einer Nötigung angezeigt wurden, ist es wichtig, dass Sie zeitnah einen Rechtsanwalt kontaktieren. Nach einer Anzeige ist es wichtig, dass direkt mit der Verteidigung begonnen wird. Fehler, die am Anfang des Verfahrens gemacht werden, können häufig nicht mehr korrigiert werden.
Folgende Tipps sollten Sie ebenfalls beachten:
- Keine Aussage: Sie sollten keine Aussage gegenüber der Polizei abgeben. Entsprechende Aussagen führen sehr oft im Laufe des Verfahrens zu Problemen. Sollte eine Aussage ausnahmsweise sinnvoll sein, kann die Aussage auch noch später ohne Nachteile abgegeben werden. Gleiches gilt auch für die Herausgabe von Unterlagen.
- Ruhe bewahren: Es ist sehr wichtig, dass Sie ruhig bleiben. Wenn Sie beispielsweise anfangen, das vermeintliche Opfer zu kontaktieren und ihm Vorwürfe zu machen, besteht das Risiko, dass dies als Zeugenbeeinflussung gesehen wird, was erhebliche Nachteile für Sie haben kann. Schlimmstenfalls droht Ihnen die Untersuchungshaft.

