Beleidigung auf sexueller Grundlage: Welche Strafe droht?
Das wichtigste in Kürze
- Die Beleidigung auf sexueller Grundlage wird in den meisten Fällen mit einer Geldstrafe bestraft.
- In vielen Fällen kann eine Verfahrenseinstellung erreicht werden. Bei einer Verfahrenseinstellung bleibt das Führungszeugnis leer.
- In schwerwiegenden Fällen kommen auch eine Bewährungsstrafe oder eine Gefängnisstrafe in Betracht.
Wie wird die Beleidigung auf sexueller Grundlage bestraft?
Die Strafe für eine Beleidigung auf sexueller Grundlage besteht in der Regel in einer Geldstrafe. Die Höhe einer Geldstrafe wird durch das Gehalt des Beschuldigten und die Schwere der Beleidigung beeinflusst. Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen gemessen.
- Anzahl der Tagessätze: Die Anzahl der Tagessätze bemisst sich an der Schwere der Tat. Bei geringfügigen Beleidigungen kommen bis zu 120 Tagessätze in Betracht. Die maximale Anzahl an Tagessätzen beträgt 360, also ein Jahr.
- Höhe eines Tagessatzes: Die Höhe eines Tagessatzes orientiert sich an dem Geld, das dem Beschuldigten am Tag zur Verfügung steht. Wer beispielsweise ein Nettogehalt von 3.000 € hat, hat am Tag 100 € zur Verfügung (3.000 € geteilt durch 30 Tage). Entsprechend beträgt ein Tagessatz 100 €.
Beispiel: Bei einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen mit einem Tagessatz von 100 € beträgt die Geldstrafe 10.000 € (100 € multipliziert mit 100 Tagen).
Sofern eine Geldstrafe nicht ausreicht, kommen auch die beiden folgenden Strafen in Betracht:
- Gefängnis: In besonders schwerwiegenden Fällen kommt eine Gefängnisstrafe in Betracht. Dies ist beispielsweise bei Wiederholungstätern der Fall oder bei Personen, die schon vor dem Urteil ernsthaft ankündigen, entsprechende Straftaten noch einmal zu begehen.
- Bewährungsstrafe: Bei der Bewährungsstrafe wird der Beschuldigte zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Der Beschuldigte muss diese allerdings nur absitzen, wenn er gegen die Bewährungsauflagen verstößt (z.B. wenn er in der Bewährungszeit erneut eine Straftat begeht). Die Bewährungsstrafe steht zwischen der Geldstrafe (die mildeste Strafe) und der Gefängnisstrafe (die härteste Strafe).
Die genaue Höhe der Strafe hängt von den folgenden Faktoren ab:
- Straftat: Für die Höhe der Strafe ist es entscheidend, welche Straftaten konkret begangen wurden. Wenn beispielsweise neben der Beleidigung auch ein sexueller Übergriff vorliegt, ist es deutlich wahrscheinlicher, dass es zu einer Gefängnis- oder Bewährungsstrafe kommt als bloß bei einer Beleidigung.
- Schwere: Im Rahmen der Strafzumessung hat die Schwere der Tat eine große Bedeutung. Wenn lediglich eine einzelne Beleidigung ohne schwere Konsequenzen vorliegt, ist die Strafe geringer als bei einer schweren Beleidigung, die zu einer nachhaltigen Schädigung des Opfers führt.
- Vorstrafen: Bei Ersttätern ist die Strafe grundsätzlich geringer als bei Wiederholungstätern.
- Weitere Umstände: Dazu sind auch weitere Umstände im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen, etwa ob der Beschuldigte Reue zeigt usw.
Ist bei der Beleidigung auf sexueller Grundlage die Verfahrenseinstellung möglich?
Bei der Beleidigung auf sexueller Grundlage bestehen sehr gute Chancen auf eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Die Beleidigung auf sexueller Grundlage stellt keine schwerwiegende Straftat dar, entsprechend ist die Bereitschaft der Staatsanwaltschaft, entsprechende Verfahren einzustellen, besonders hoch. Für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens kommen die folgenden Einstellungsgründe in Betracht:
- Kein Verdacht: Sofern im Rahmen der Ermittlungen dem Beschuldigten die Tat nicht nachgewiesen werden kann, ist die Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet, das Verfahren einzustellen.
- Geringfügigkeit: Wenn durch die Tat kein erheblicher Schaden entsteht, kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren wegen Geringfügigkeit einstellen.
- Gegen Auflage: Außerdem kann die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren gegen eine Auflage einstellen. Da Staatsanwaltschaften in der Regel überarbeitet sind, wird dieser Weg meistens gewählt, wenn eine Tat keine schwerwiegenden Konsequenzen hatte.
Eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens hat eine ganze Reihe an Vorteilen. Zum einen bleibt Beschuldigten ein aufwendiger und teurer Prozess erspart. Dazu kommt, dass eine Verfahrenseinstellung nicht in das Führungszeugnis eingetragen wird. Also selbst bei der Einstellung gegen Auflage bleibt das Führungszeugnis leer. Außerdem ist die Auflage, die für die Verfahrenseinstellung erfüllt werden muss, in der Regel deutlich günstiger als die Strafe, die bei einer Verurteilung droht.
Wie wird eine Verfahrenseinstellung bei der Beleidigung auf sexueller Grundlage erreicht?
Die Verfahrenseinstellung wird bei der Beleidigung auf sexueller Grundlage durch einen freundlichen Umgang mit der Staatsanwaltschaft sowie einer sachlichen Verteidigung erreicht. Die Staatsanwaltschaft ist besonders geneigt, ein Verfahren einzustellen, wenn es für die Staatsanwaltschaft schwierig ist, die Tat nachzuweisen. Die Beleidigung auf sexueller Grundlage ist in den meisten Fällen nicht schwerwiegend genug, um umfangreiche Ermittlungen auszulösen. Folgende Tipps helfen dabei, schnell eine Verfahrenseinstellung zu erreichen:
- Keine Aussage: Sie sollten keine Aussage tätigen, wenn die Aussage nicht zuvor mit einem Anwalt besprochen wurde. Bei einer Aussage besteht das hohe Risiko, dass Sie sich selbst belasten. Eine solche Aussage kann später nicht mehr zurückgezogen werden. Gleiches gilt auch für die Herausgabe von Unterlagen. Deshalb sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren, um entsprechende Fehler nicht zu machen.
- Eigene Beweismittel: Wenn Sie Beweismittel vorlegen können, die Ihre eigene Unschuld beweisen, stehen die Chancen sehr gut, dass das Ermittlungsverfahren schnell eingestellt wird. Welche Beweismittel in Ihrem konkreten Fall in Betracht kommen, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.
- Auflage: Wenn Beschuldigte bereit sind, eine Auflage zu erfüllen, steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Einstellung erheblich. Während es teilweise recht schwierig ist, die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts einzustellen, ist die Bereitschaft der Staatsanwaltschaft deutlich höher, wenn der Beschuldigte die Auflage erfüllt (also in den meisten Fällen eine Geldzahlung leistet).

