Anzeige wegen Falschbeschuldigung: Alles, was Sie wissen müssen
Das wichtigste in Kürze
- Wenn Sie wegen einer Falschbeschuldigung angezeigt wurden, sollten Sie unmittelbar einen Rechtsanwalt kontaktieren.
- Die meisten Ermittlungsverfahren werden eingestellt, es bestehen gute Chancen, dass eine Verurteilung verhindert werden kann.
- Sie sollten auf keinen Fall mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft sprechen.
Was tun nach einer Anzeige wegen einer Falschbeschuldigung?
Wenn Sie wegen einer Falschbeschuldigung angezeigt wurden, sollten Sie unmittelbar einen Rechtsanwalt kontaktieren. Bei einer Anzeige wegen einer Falschbeschuldigung bestehen sehr gute Chancen für eine Verfahrenseinstellung. Erforderlich ist dafür allerdings, dass Sie keine Fehler im Rahmen der Ermittlungen machen. Wenn Sie sich beispielsweise selbst belasten, ist es wahrscheinlich, dass es zu einer Verurteilung kommt. Deshalb sollten Sie die folgenden Tipps beachten:
- Keine Aussage: Sie sollten bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft keine Aussage abgeben. Es besteht das hohe Risiko, dass Sie sich mit einer Aussage selbst belasten. Eine Aussage kann später ohne Probleme nachgeholt werden. Deshalb ist es sehr zu empfehlen, dass Sie eine Aussage erst nach Rücksprache mit einem Verteidiger tätigen.
- Beweis sichern: Sofern es Sachen gibt, die Ihnen dabei helfen, Ihre Unschuld zu beweisen, sollten Sie diese Beweismittel unbedingt aufbewahren und speichern. Eine falsche Anschuldigung ist nur strafbar, wenn die Person, welche die Anschuldigungen erhebt, selbst davon ausgeht, dass die Vorwürfe falsch sind. Wenn es allerdings WhatsApp-Nachrichten gibt, aus denen sich ergibt, dass Sie selbst davon ausgegangen sind, dass ein kein strafbares Verhalten vorliegt, sind die WhatsApp-Nachrichten ein gutes Beweismittel, um Ihre Unschuld zu beweisen.
- Ruhe bewahren: Es ist sehr wichtig, dass Sie die Ruhe bewahren. So sollten Sie beispielsweise unbedingt davon absehen, das vermeintliche Opfer zu kontaktieren.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit falsche Anschuldigungen strafbar sind?
Falsche Anschuldigungen sind strafbar, wenn die Voraussetzungen des § 164 StGB vorliegen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür vorliegen:
- Verdacht einer anderen Person: Die falsche Anschuldigung setzt voraus, dass eine Handlung vorliegt, welche den Verdacht einer Straftat auf eine andere Person lenkt. In den meisten Fällen wird der Verdacht dadurch hervorgerufen, dass eine Anzeige gestellt wird. Möglich ist aber auch eine falsche Aussage im Rahmen einer Zeugenvernehmung usw.
- Falscher Verdacht: Die Anzeige muss falsch sein. Das bedeutet beispielsweise, dass das angezeigte Verhalten nicht begangen wurde (z.B. es wird eine sexuelle Berührung angezeigt, obwohl es zu keiner Berührung gekommen ist).
- Kenntnis der Falschheit: Dazu muss der Täter der falschen Verdächtigung wissen, dass der hervorgerufene Verdacht falsch ist. An dieser Voraussetzung scheitert sehr häufig der Nachweis der falschen Verdächtigung. Es handelt sich um eine Tatsache im Kopf des möglichen Täters. Ein entsprechender Nachweis ist ausgesprochen schwierig.
- Absicht: Der Täter muss das Ziel verfolgen, dass es zu Ermittlungen kommt. Wenn der Beschuldigte beispielsweise den falschen Verdacht nur hervorruft, um sich selbst zu entlasten und es nur für möglich hält, dass es zu Ermittlungen kommt, fehlt es an dieser Voraussetzung.
- Vorsatz: Dazu ist es erforderlich, dass der Täter vorsätzlich handelt.
Entsprechend gelten für die falschen Anschuldigungen sehr hohe Voraussetzungen, die häufig nicht vorliegen bzw. jedenfalls nicht nachgewiesen werden können. Deshalb kommt es bei falschen Anschuldigungen nur selten zu Verurteilungen.
Wann werden die Ermittlungen wegen einer Falschbeschuldigung eingestellt?
Bei der Anzeige wegen einer Falschbeschuldigung bestehen sehr gute Chancen für die Einstellung der Ermittlungen. Grundsätzlich bestehen zwei Gründe, aus denen die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellen kann bzw. einstellen muss:
- Kein Verdacht: Bei falschen Anschuldigungen werden die meisten Ermittlungen mangels Tatverdachts eingestellt. Insbesondere der Nachweis, dass die Person wusste, dass die Anschuldigungen falsch waren, gelingt nur sehr selten. Wenn der Nachweis nicht gelingt, müssen die Ermittlungen eingestellt werden.
- Geringfügigkeit: Alternativ kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren auch wegen Geringfügigkeit einstellen. Die meisten Staatsanwaltschaften sind stark überlastet und konzentrieren sich deshalb auf die „wirklich schwerwiegenden“ Straftaten. Zu diesen gehört die falsche Verdächtigung in den meisten Fällen nicht, sondern eher Straftaten wie Mord, Raub oder Drogenhandel. Teilweise setzt die Einstellung der Ermittlungen voraus, dass eine Auflage erfüllt wird. Die Auflage besteht in den meisten Fällen in einer Geldzahlung. Auch wenn die Geldauflage ärgerlich ist, ist sie deutlich günstiger als eine Geldstrafe vom Gericht. Dazu fallen keine Gerichtskosten an und das Führungszeugnis bleibt leer.
Droht bei einer Anzeige wegen einer Falschbeschuldigung eine Verurteilung?
Zu einer Verurteilung wegen einer Falschbeschuldigung kommt es nur in seltenen Ausnahmefällen. In den meisten Fällen werden die Ermittlungen eingestellt. Selbst wenn es zu einer Verurteilung kommt, droht in den meisten Fällen maximal eine Bewährungsstrafe. Hintergrund ist, dass Gefängnisstrafen von weniger als 2 Jahren grundsätzlich zur Bewährung ausgesetzt werden. Welche Strafe Gerichte verhängen, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Sofern kein besonders schlimmer Fall vorliegt (z.B. mehrere einschlägige Vorstrafen), erfolgt eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe.

