Ermittlungsverfahren
Verfahren eingestellt: Gegenanzeige

Verfahren eingestellt: Sollte eine Gegenanzeige gestellt werden?

Profilbild von Tobias Escherich, Volljurist und Autor bei STARK STRAFRECHT
Tobias Escherich
Volljurist
Stand: 
6.4.2026

Das wichtigste in Kürze

  • Eine Gegenanzeige sollte erst gestellt werden, wenn das Ermittlungsverfahren gegen Sie eingestellt wurde.
  • Eine Gegenanzeige hilft dabei, Ihren Ruf wiederherzustellen.
  • Die Gegenanzeige kann zu einer Eskalation des Streits führen sowie dazu, dass deutlich mehr Personen von den Vorwürfen gegen Sie erfahren.

Ist es sinnvoll, nach einer Verfahrenseinstellung eine Gegenanzeige zu stellen?

Es ist sinnvoll, nach der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens eine Gegenanzeige zu stellen, wenn die Anzeige von der anderen Person bewusst genutzt wurde, um Sie fälschlicherweise zu verdächtigen. Auf diesem Weg kann die Gegenanzeige helfen, Gerechtigkeit herzustellen. Darüber hinaus hat es die folgenden Vorteile, eine Gegenanzeige zu stellen:

  • Reputation: Wenn das Gericht feststellt, dass die Anzeige bewusst gestellt wurde, um Sie falsch zu verdächtigen, hilft dies erheblich, um Ihren Ruf wiederherzustellen. Selbst ein Freispruch führt häufig nicht dazu, dass Ihr Ruf vollständig wiederhergestellt wird. Die gerichtliche Feststellung, dass die Anzeige falsch war, hilft insoweit sehr.
  • Schadensersatz: Sollten Sie von dem Anzeigenerstatter Schadensersatz verlangen wollen, hilft es sehr, wenn gerichtlich festgestellt wird, dass eine Straftat durch das Stellen der Anzeige begangen wurde.

 Mit einer Gegenanzeige sind allerdings auch einige Nachteile verbunden. Deshalb sollten Sie stets überlegen, ob Sie wirklich eine Gegenanzeige stellen möchten:

  • Belastung: Eine Gegenanzeige zu stellen, stellt eine zusätzliche Belastung dar. Trotz der Einstellung des Ermittlungsverfahrens müssen Sie sich weiterhin mit den Vorfällen beschäftigen.
  • Diskretion: Insbesondere im Sexualstrafrecht besteht häufig das Ziel, dass die Vorwürfe nicht allgemein bekannt werden. Bei einer Gegenanzeige besteht allerdings wiederum das Risiko, dass die Vorwürfe allgemein bekannt werden. Wenn es beim Ermittlungsverfahren gelungen ist, zu verhindern, dass die Vorwürfe bekannt werden, sollte man sich überlegen, ob einem die Anzeige das Veröffentlichungsrisiko wert ist.
  • Eskalation: Eine solche Anzeige enthält ein hohes Eskalationsrisiko. Der Streit mit der anderen Person kann sich weiter verschärfen, ohne dass die Folgen genau abgeschätzt werden können.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Gegenanzeige vorliegen?

Eine Gegenanzeige erfolgt grundsätzlich wegen des Straftatbestandes der falschen Verdächtigung, § 164 StGB. Folgende Voraussetzungen müssen dafür vorliegen:

  • Behörde: Der Verdacht muss gegenüber einer Behörde oder öffentlich geäußert werden. Wenn der Verdacht lediglich im privaten Umfeld geäußert wird, kommt eine andere Straftat, die Verleumdung, § 187 StGB, in Betracht.
  • Verdacht einer rechtswidrigen Tat: Es muss ein Verdacht in einer solchen Art und Weise geäußert werden, dass es zu einem Ermittlungsverfahren kommen kann.
  • Besseres Wissen: Die Strafbarkeit setzt voraus, dass die anzeigenerstattende Person weiß, dass die Vorwürfe falsch sind. Dieses Wissen nachzuweisen ist ausgesprochen schwierig und gelingt nur selten.
  • Absicht: Die Strafbarkeit setzt zusätzlich voraus, dass der Anzeigenerstatter weiß oder sogar das Ziel verfolgt, durch die Anzeige ein Ermittlungsverfahren herbeizuführen.

Neben dem Straftatbestand der falschen Verdächtigung wird auch teilweise das Ziel verfolgt, eine andere Straftat anzuzeigen (z.B. nachdem gegen einen selbst wegen einer Beleidigung ermittelt wurde, möchte man die andere Person wegen einer Beleidigung anzeigen). Ob die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können, sollten Sie jeweils mit einem Rechtsanwalt besprechen. Sie sollten insoweit allerdings bedenken, dass es häufig sehr schwierig ist, die Straftat nachzuweisen.

Wann sollte die Gegenanzeige gestellt werden?

Es ist sinnvoll, die Gegenanzeige erst nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Sie zu stellen. Grundsätzlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, eine Strafanzeige zu stellen. Entsprechend können Sie auch während des laufenden Ermittlungsverfahrens gegen Sie eine Gegenanzeige stellen. Ein solches Vorgehen ist allerdings aus den folgenden Gründen nicht sinnvoll:

  • Eskalation: Die Gegenanzeige kann dazu führen, dass der Streit weiter eskaliert wird. Insbesondere kann die Gegenanzeige dazu führen, dass die andere Person besonders motiviert ist, Beweismittel zu finden, welche vermeintlich Ihre Schuld beweisen. Dadurch würde sich Ihre Lage erheblich verschlechtern.
  • Staatsanwaltschaft: Staatsanwaltschaften sehen Gegenanzeigen eher negativ. Wer eine Gegenanzeige stellt, bringt damit aus Sicht der Staatsanwaltschaft zum Ausdruck, dass keine sachlichen Argumente für die Entlastung vorliegen.
  • Strafbarkeit: Wenn Sie eine Gegenanzeige stellen, laufen Sie selbst Gefahr, sich wegen der falschen Verdächtigung strafbar zu machen. Um diese Strafbarkeit zu vermeiden, sollte grundsätzlich der Ausgang des Verfahrens abgewartet werden.

Ausnahmsweise kann es bei kleineren Verstößen sinnvoll sein, während des laufenden Verfahrens eine Gegenanzeige zu stellen. Die Eskalation des Streites durch die Anzeige führt teilweise dazu, dass die Bereitschaft besteht, das Thema vollständig zu beenden.

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Gegenanzeige?

Die Erfolgsaussichten bei einer Gegenanzeige hängen maßgeblich von den Umständen im Einzelfall ab. Die besondere Herausforderung bei der Gegenanzeige besteht darin, das bessere Wissen und die Absicht, ein Ermittlungsverfahren herbeizuführen, zu beweisen. Teilweise gelingt der Nachweis durch Zeugenaussagen oder die Weitergabe von Chatnachrichten. Häufig ist es allerdings nicht möglich, diese subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen nachzuweisen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Zeit besteht dafür, eine Gegenanzeige zu stellen?
Grundsätzlich haben Sie mehrere Jahre Zeit, eine Gegenanzeige zu stellen. Lediglich bei einigen Delikten (z.B. Beleidigung oder Hausfriedensbruch) bei denen ein Strafantrag erforderlich ist, muss die Anzeige schneller gestellt werden.
Ist eine Gegenanzeige sinnvoll?
Eine Gegenanzeige ist sinnvoll, wenn Sie dazu beiträgt, Ihre Reputation wiederherzustellen. In den meisten Fällen ist es nicht sinnvoll, eine Gegenanzeige zu stellen.
Was ist eine Gegenanzeige?
Bei einer Gegenanzeige wird die Person, die einen selbst angezeigt hat, angezeigt.
Wann sollte eine Gegenanzeige gestellt werden?
Eine Gegenanzeige sollte gestellt werden, wenn die Gegenanzeige dabei hilft, Ihren Ruf aufzubessern oder das Verfahren zu beenden.
Wie viel Zeit hat man für eine Gegenanzeige?
Für eine Gegenanzeigen hat man grundsätzlich mehrere Jahre Zeit. Nur in seltenen Ausnahmefällen ist es erforderlich, die Gegenanzeige schnell zu stellen.