Was passiert nach einer Anzeige wegen sexueller Belästigung?
Das wichtigste in Kürze
- Nach einer Anzeige wegen sexueller Belästigung ermittelt die Polizei, ob eine Straftat nachgewiesen werden kann.
- Die meisten Anzeigen wegen sexueller Belästigung werden eingestellt.
- Sie sollten zeitnah einen Anwalt kontaktieren, um die bestmöglichen Verteidigungschancen zu haben.
Was passiert nach einer Anzeige wegen sexueller Belästigung?
Nach einer Anzeige wegen sexueller Belästigung nimmt die Polizei die Ermittlungen auf. Das bedeutet insbesondere, dass das Opfer und der Beschuldigte vernommen werden. Dazu versucht die Polizei weitere Beweismittel zu finden, z.B. Aufnahmen von Überwachungskameras, weitere Zeugen usw. Sofern die Polizei weitere Beweismittel findet, werden diese ausgewertet (z.B. werden Zeugen vorgeladen und vernommen).
Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, entscheidet die Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen. Dabei kommen zwei Optionen in Betracht:
- Gerichtsprozess: Wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass die sexuelle Belästigung ohne Zweifel erfolgt ist, kommt es zu einem Gerichtsprozess.
- Einstellung: Alternativ kann das Ermittlungsverfahren auch eingestellt werden. Zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens kann es einerseits kommen, weil die Staatsanwaltschaft die sexuelle Belästigung nicht nachweisen kann. Dazu kommt eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens auch in Betracht, wenn zwar eine sexuelle Belästigung vorliegt, es sich allerdings nur um einen geringfügigen Verstoß handelt.
Wenn sich die Staatsanwaltschaft für eine Anklage entscheidet, kommt es zu einem Gerichtsprozess. Im Rahmen des Gerichtsprozesses werden die Beweise erhoben (z.B. die Zeugen angehört usw.). Im Anschluss entscheidet das Gericht, dabei kommt es entweder zu einer Verurteilung oder zu einem Freispruch.
Droht bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung eine Verurteilung?
Eine Verurteilung nach einer Anzeige wegen sexueller Belästigung droht nur, wenn die Staatsanwaltschaft und das Gericht davon überzeugt sind, dass die Tat begangen wurde. Insgesamt müssen die drei folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Tatbestand erfüllt: Es müssen die Tatbestandsvoraussetzungen der sexuellen Belästigung vorliegen.
- Beweis: Dazu muss die Staatsanwaltschaft auch beweisen können, dass die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt wurden. Voraussetzung ist dafür, dass das Gericht keine Zweifel an der Schuld des Beschuldigten hat.
- Keine Einstellung: Außerdem muss sich die Staatsanwaltschaft gegen eine Einstellung des Verfahrens entscheiden. Bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung bestehen gute Chancen, dass es zu einer Verfahrenseinstellung kommt, selbst wenn eine sexuelle Belästigung vorliegt.
Die sexuelle Belästigung hat die folgenden Voraussetzungen:
- Berührung: Die sexuelle Belästigung setzt eine körperliche Berührung voraus.
- Sexuell bestimmte Weise: Die Berührung muss in sexuell bestimmter Weise erfolgen. Beispiele sind etwa das Berühren des Intimbereichs oder der weiblichen Brust.
- Belästigung: Die Berührung muss dazu führen, dass sich das Opfer unwohl, also belästigt, fühlt. Hierbei handelt es sich allein um die Einschätzung des Opfers.
- Wissen & Wollen: Dazu muss der Täter bewusst vorgehen. Entsprechend scheiden etwa plötzliche oder unkontrollierte Bewegungen aus (z.B. bei einem Konzert wird die Hand gestoßen und berührt den Intimbereich einer Frau).
Wie kommt es bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung zu einer Verfahrenseinstellung?
Eine Verfahrenseinstellung kommt bei der sexuellen Belästigung aus zwei Gründen in Betracht, zum einen, wenn die sexuelle Belästigung nicht nachgewiesen werden kann, oder weil die Schuld gering ist, sodass keine Verurteilung erforderlich ist. Bei der sexuellen Belästigung können kompetente Verteidiger häufig eine Verfahrenseinstellung erreichen. Es handelt sich nicht um eine schwerwiegende Straftat, wenn dargelegt wird, dass keine schwere Begehungsform vorliegt, bestehen gute Chancen für eine Verfahrenseinstellung.
Insgesamt sieht das Gesetz drei Fälle vor, in denen eine Verfahrenseinstellung in Betracht kommt:
- Kein Verdacht: Zu einer Verfahrenseinstellung kommt es einerseits, wenn sich der Verdacht gegen den Beschuldigten im Rahmen der Ermittlungen nicht bestätigt. Wenn also die Polizei und die Staatsanwaltschaft keine Beweise finden, die für die Schuld des Beschuldigten sprechen, wird das Verfahren eingestellt.
- Geringfügigkeit: Selbst, wenn sich der Verdacht gegen den Beschuldigten erhärtet, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen. Voraussetzung ist dafür, dass die Schuld des Beschuldigten gering ist. Eine Einstellung ist deshalb schwierig, wenn der Beschuldigte einschlägig vorbestraft ist oder das Opfer erhebliche Folgen durch die Tat erlitten hat.
- Gegen Auflage: Anstatt die Ermittlungen ohne weitere Konsequenzen einzustellen, kann die Einstellung des Ermittlungsverfahrens davon abhängig gemacht werden, dass der Beschuldigte eine Auflage erfüllt. Die Auflage besteht in den meisten Fällen darin, dass eine Geldzahlung geleistet werden muss. Die Einstellung gegen Auflage erfolgt in den meisten Fällen, wenn die Schuld eher gering ist, die Staatsanwaltschaft allerdings die Einstellung ohne Auflage für unangemessen hält. Für Beschuldigte besteht der Vorteil, dass die Auflage in der Regel deutlich geringer ist als eine Geldstrafe im Fall einer Verurteilung.
Anzeige wegen sexueller Belästigung erhalten, was tun?
Wenn Sie wegen einer sexuellen Belästigung angezeigt wurden, ist es wichtig, dass Sie zeitnah einen Rechtsanwalt kontaktieren. Nach einer Anzeige ist es wichtig, dass direkt mit der Verteidigung begonnen wird. Fehler, die am Anfang des Verfahrens gemacht werden, können häufig nicht mehr korrigiert werden.
Folgende Tipps sollten Sie ebenfalls beachten:
- Keine Aussage: Sie sollten keine Aussage gegenüber der Polizei abgeben. Entsprechende Aussagen führen sehr oft im Laufe des Verfahrens zu Problemen. Sollte eine Aussage ausnahmsweise sinnvoll sein, kann die Aussage auch noch später ohne Nachteile abgegeben werden. Gleiches gilt auch für die Herausgabe von Unterlagen.
- Ruhe bewahren: Es ist sehr wichtig, dass Sie ruhig bleiben. Wenn Sie beispielsweise anfangen, das vermeintliche Opfer zu kontaktieren und ihm Vorwürfe zu machen, besteht das Risiko, dass dies als Zeugenbeeinflussung gesehen wird, was erhebliche Nachteile für sie haben kann. Schlimmstenfalls droht Ihnen die Untersuchungshaft.

