Rechtsanwalt für falsche Verdächtigung

Ihr Rechtsanwalt bei falschen Verdächtigungen

Statue der Justitia mit verbundenen Augen und Waage vor unscharfem hellbraunem Hintergrund.Statue der Justitia mit verbundenen Augen und Waage vor unscharfem hellbraunem Hintergrund.

Falsche Verdächtigung: Wir kämpfen für Sie

  • Strafe: Die falsche Verdächtigung selbst ist strafbar. Die Strafe beträgt bis zu 5 Jahren Gefängnis.
  • Keine Fehler: Bei der Verteidigung gegen falsche Vorwürfe dürfen keine Fehler unterlaufen. So kann etwa eine unüberlegte Aussage dazu führen, dass es später zu einer Verurteilung kommt.
  • Strategie: Bei einer falschen Verdächtigung ist ein strukturiertes Vorgehen wichtig. Bevor eine Gegenanzeige gestellt wird, ist es wichtig, sich auf die Verteidigung gegen die falschen Vorwürfe zu konzentrieren.

Verteidigungsstrategie bei einer falschen Verdächtigung

Wenn Sie fälschlich verdächtigt werden, Ihnen also eine Straftat vorgeworfen wird, obwohl Sie keine Straftat begangen haben, ist das richtige Vorgehen wichtig. Bei der falschen Verdächtigung sollte immer die Verteidigung gegen die falschen Vorwürfe im Vordergrund stehen. Erst wenn die Verteidigung gegen die falschen Vorwürfe erfolgreich war, sollte im zweiten Schritt gegen die Person, die Sie fälschlicherweise verdächtigt hat, vorgegangen werden. In vielen Fällen verfolgen die Polizei und die Staatsanwaltschaft Vorwürfe wegen einer falschen Verdächtigung nur sehr nachlässig, wenn Ihre Unschuld noch nicht feststeht. Dazu fühlen sich viele Staatsanwaltschaften durch Anzeigen wegen einer falschen Verdächtigung provoziert, sodass die Wahrscheinlichkeit, eine Verfahrenseinstellung zu erreichen, sinkt.

Insbesondere die folgenden Verteidigungsstrategien führen häufig dazu, sich erfolgreich gegen eine falsche Verdächtigung zu verteidigen:

  • Aussagepsychologie: Mit einer sorgfältigen Analyse der verfügbaren Aussagen gelingt es häufig, den Beweiswert der Aussage des vermeintlichen Opfers zu senken und so eine Verurteilung zu verhindern.
  • Eigene Aussage: Die eigene Aussage sollte bei einer falschen Verdächtigung sorgfältig vorbereitet werden. In vielen Fällen steht und fällt die Verteidigung damit, wie überzeugend die eigene Aussage ist.
  • Weitere Beweismittel: Auch wenn die Staatsanwaltschaft und die Polizei sorgfältig arbeiten sollen, passiert es immer wieder, dass Beweismittel nicht oder fehlerhaft ausgewertet werden. Durch das Überprüfen der Arbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls auch das Vorlegen neuer Beweismittel gelingt es häufig, Beschuldigte erfolgreich zu verteidigen.

Welche Strafe droht bei einer falschen Verdächtigung?

Welche Strafe Ihnen konkret droht, hängt davon ab, welches Delikt verfolgt wird. Eine falsche Verdächtigung wegen einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Missbrauchs kann beispielsweise zu einer mehrjährigen Haftstrafe führen. Bei einer falschen Verdächtigung wegen einer Körperverletzung droht hingegen meist nur eine Geldstrafe. Neben einer möglichen Haftstrafe drohen auch noch die folgenden Konsequenzen für den Beschuldigten:

  • Beruf: Eine Verurteilung wegen einer Straftat führt bei Beamten regelmäßig dazu, dass Beamte ihren Beamtenstatus verlieren. Bei Ärzten, Rechtsanwälten oder anderen zulassungsbedürftigen Berufen kann bei einer Verurteilung die Berufszulassung entzogen werden.
  • Führungszeugnis: Eine Verurteilung wegen einer Straftat wird für mehrere Jahre im Führungszeugnis eingetragen. Arbeitgeber und andere Personen, die Einsicht in das Führungszeugnis nehmen, erlangen so von der Straftat Kenntnis.
  • Schmerzensgeld: Das Opfer einer Straftat kann Schmerzensgeld fordern. In den meisten Fällen beträgt das Schmerzensgeld mehrere tausend Euro.

Wann ist eine falsche Verdächtigung strafbar?

Eine falsche Verdächtigung ist strafbar, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Verdacht einer anderen Person: Die falsche Anschuldigung setzt voraus, dass eine Handlung vorliegt, welche den Verdacht einer Straftat auf eine andere Person lenkt. In den meisten Fällen wird der Verdacht dadurch hervorgerufen, dass eine Anzeige gestellt wird.
  • Falscher Verdacht: Die Anzeige muss falsch sein. Das bedeutet beispielsweise, dass das angezeigte Verhalten nicht begangen wurde (z.B. es wird eine sexuelle Berührung angezeigt, obwohl es zu keiner Berührung gekommen ist).
  • Kenntnis der Falschheit: Dazu muss der Täter der falschen Verdächtigung wissen, dass der hervorgerufene Verdacht falsch ist. An dieser Voraussetzung scheitert sehr häufig der Nachweis der falschen Verdächtigung. Es handelt sich um eine Tatsache im Kopf des möglichen Täters. Ein entsprechender Nachweis ist ausgesprochen schwierig. Wenn also die Person denkt, dass es zu einer Berührung gekommen ist, dies aber tatsächlich nicht der Fall gewesen ist, liegt keine strafbare falsche Anschuldigung vor.
  • Absicht: Der Täter muss das Ziel verfolgen, dass es zu Ermittlungen kommt. Wenn der Beschuldigte beispielsweise den falschen Verdacht nur hervorruft, um sich selbst zu entlasten und es nur für möglich hält, dass es zu Ermittlungen kommt, fehlt es an dieser Voraussetzung.
  • Vorsatz: Dazu ist es erforderlich, dass der Täter vorsätzlich handelt.