Ablauf der Zusammenarbeit
Diskret, kostenlos & unverbindlich
Das wichtigste in Kürze
Von den Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft erfahren Menschen meistens aus heiterem Himmel. In den meisten Fällen klingelt die Polizei früh morgens für eine Hausdurchsuchung an der Tür oder nach der Arbeit liegt auf einmal die Vorladung für eine Vernehmung auf dem Tisch. In einer solchen Situation schießen direkt tausende Gedanken und Fragen durch den Kopf. Droht eine Gefängnisstrafe? Verliere ich meinen Job oder meine Kinder?
Als Strafverteidiger helfen wir Ihnen in einer solchen Situation. Dabei helfen wir Ihnen nicht nur dabei, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Wir kennen Ihren Situation und können Ihnen mit einer strukturierten Verteidungsstrategie Halt und Sicherheit geben. Aufgrund unserer Erfahrung kennen wir Ihre Situation und helfen Ihnen durch diese bewegte Zeit.
Wann benötigt man einen Strafverteidiger?
Sobald Sie von den Ermittlungen gegen sich erfahren, sollten Sie uns schnellstmöglich kontaktieren. In vielen Fällen, in denen Beschuldigte verurteilt werden, hätte eine Verurteilung vermieden werden können. Es gelingt der Staatsanwaltschaft nur in seltenen Fällen so stichhaltige Beweise für eine Straftat vorzulegen, dass eine Verurteilung unabwendbar ist. Sehr häufig kommt es zu einer Verurteilung, weil Beschuldigte die Polizei durch eine unüberlegte Aussage oder vermeintlich entlastende Beweise selbst auf die richtige Fährte bringen.
Damit solche Fehler nicht passieren und Sie von Anfang an alles dafür machen, eine Verurteilung zu verhindern. Ist es sinnvoll, schnellstmöglich eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln und umzusetzen. Erfahrungsgemäß ist das der mit weitem Abstand erfolgversprechendste Weg, um eine Verurteilung zu verhindern.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Unser Ziel im Rahmen der Strafverteidigung besteht darin, eine Verurteilung zu verhindern. Damit es gar nicht erst zu einem Gerichtsprozess kommt, verfolgen wir grundsätzlich das Ziel, eine Einstellung der Ermittlungen zu erreichen.
Um dieses Ziel zu erreichen, gehen wir in der Regel folgendermaßen vor:
- Erstgespräch: In dem ersten Gespräch mit Ihnen geht es darum, dass Sie ein Gefühl dafür bekommen, wie das weitere Verfahren ablaufen wird. Vielen Beschuldigte machen sich viele Sorgen, sie haben Angst um Ihre Zukunft, malen sich etwa aus, dass Sie ihren Job verlieren werden und in das Gefängnis gehen müssen. In den meisten Fällen können solche schwerwiegenden Konsequenzen mit der richtigen Vorgehensweise verhindert werden. Gemeinsam besprechen wir mit Ihnen, wie ein Strafverfahren abläuft, wie sie sich in der Zukunft verhalten sollten und welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, um Ihre Freiheit zu bewahren und eine Verurteilung zu vermeiden. Es ist sehr hilfreich, wenn Sie aussagekräftige Unterlagen (z.B. die Vorladung, einen Durchsuchungsbeschluss usw.) zum Erstgespräch mitbringen.
- Akteneinsicht: Die Ermittlungsakte ist das wichtigste Dokument im Rahmen eines Strafverfahrens. Am Ende entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Sie Anklage erhebt oder nicht. Dafür ist es entscheidend, ob die Staatsanwaltschaft ausreichend Beweise dafür hat, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen hat. Im Rahmen eines Strafverfahrens kommt es also nicht darauf an, was wirklich passiert ist. Entscheidend ist vielmehr, was die Staatsanwaltschaft weiß und beweisen kann. Um eine Einstellung der Ermittlungen zu erreichen, ist es wichtig, herauszufinden, was die Staatsanwaltschaft weiß, welche Beweismittel der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stehen usw. Deshalb ist die Kenntnis der Ermittlungsakte das Fundament einer erfolgreichen Verteidigungsstrategie.
- Verteidigungsstrategie: Nachdem wir Ihre Ermittlungsakte genau gelesen und analysiert haben, entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie, die wir im Anschluss mit Ihnen gemeinsam besprechen. Wie die Verteidigungsstrategie konkret aussieht, hängt von Ihrem individuellen Fall ab. In den meisten Fällen geht es darum, die Polizei und Staatsanwaltschaft auf Widersprüche hinzuweisen und aufzuzeigen, dass konkrete Beweismittel keinen oder nicht den von der Staatsanwaltschaft angegebenen Beweiswert haben. In fast allen Fällen ist es für Beschuldigte sinnvoll, zu schweigen. Nur in seltenen Ausnahmefällen hilft eine Aussage des Beschuldigten dabei, die Vorwürfe aus der Welt zu räumen.
- Ermittlungen & Prozess: Anschließend unterstützen wir sie selbstverständlich auch bei den weiteren Ermittlungen. Die Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft ziehen sich häufig über Monate oder Jahre hin. Wir achten darauf, dass Ihre Rechte gewahrt werden und legen – sofern möglich – entlastende Beweise vor. Sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, stehen wir in diesem Prozess als Ihr Verteidiger an Ihrer Seite. Dabei verfolgen wir grundsätzlich das Ziel, einen Freispruch zu erreichen.

