Kosten
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Das wichtigste in Kürze
Die Höhe der Kosten hängt davon ab, wie aufwendig das Verfahren ist. Abhängig davon, aus welchem Grund die Polizei gegen Sie ermittelt und wie die Polizei konkret vorgeht, kann der Aufwand für die Verteidigung sehr hoch oder auch sehr gering sein. Deshalb sind die folgenden Aspekte für die Kosten für unser Verteidigung entscheidend:
- Transparenz: Bei uns haben Sie jederzeit einen vollständigen Überblick über die Kosten. Zu Beginn erhalten Sie eine Einschätzung, welchen Umfang die Verteidigung vermutlich haben wird.
- Erstgespräch: Das Erstgespräch mit uns ist immer kostenlos. Sie können uns also gerne kontaktieren. Sowohl die Kontaktaufnahme als auch das erste Gespräch sind immer kostenlos.
- Angemessen: Eine gute Verteidigung setzt eine sorgfältige Vorbereitung voraus. Unsere Vergütung orientiert sich deshalb daran, wie aufwendig die Verteidigung in Ihrem Fall ist. Sollte es sich um einen einfach zu verteidigenden Fall handeln, fallen auch die Kosten entsprechend gering aus.
Wie hoch sind die Kosten für die Verteidigung?
Die genaue Höhe der Kosten für die Verteidigung sind vom Einzelfall abhängig. Maßgeblich für die genaue Höhe der Kosten ist der Aufwand, der mit der Verteidigung verbunden ist. Die folgenden Faktoren beeinflussen beispielsweise die genaue Höhe der Kosten:
- Einstellung: Wenn es zu einer Einstellung der Ermittlungen kommt, fallen die Kosten deutlich geringer aus, als wenn ein Gerichtsprozess stattfindet. Hintergrund ist, dass Gerichtsprozesse sehr viel Zeit in Anspruch nehmen und aufwendig vorbereitet werden müssen.
- Umfang der Ermittlungen: Der Umfang der Ermittlungen beeinflusst auch den erforderlichen Zeitaufwand. Wenn die Polizei sehr umfangreich ermittelt, ist spiegelbildlich auch erforderlich, dass sich die Verteidigung umfangreich in die Ermittlungsarbeit der Polizei einarbeitet. Es kommt allerdings auch häufig vor, dass die Ermittlungen nur sehr kurz andauern, sodass entsprechend auch die Kosten für die Verteidigung geringer sind.
- Komplexität: Die Verteidigung bei manchen Straftaten ist hochkomplex. Beispielsweise bei der Steuerhinterziehung oder auch bei Betrugsstraftaten ist es häufig hochkomplex, entsprechend ist der Aufwand für die Verteidigung höher als bei einfach gelagerten Straftaten (z.B. einer Körperverletzung).
Aufgrund des sehr unterschiedlichen Aufwands kommen die folgenden drei Vergütungsmodelle in Betracht:
- RVG: In sehr einfach gelagerten Fällen rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG) ab.
- Pauschalhonorar: In Fällen, in denen der Verteidigungsaufwand gut vorhersehbar ist, bieten wir die Möglichkeit an, für ein Pauschalhonorar zu arbeiten. Dies bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie von Anfang an die Sicherheit haben, dass die Kosten für die Verteidigung nicht steigen werden.
- Zeitaufwand: Außerdem bieten wir Ihnen an, Sie für einen festgelegten Stundensatz zu verteidigen. Dadurch haben Sie die Gewissheit, nur für die Verteidigungsarbeit zu bezahlen, die auch wirklich erbracht wird.
Wie hoch sind die Kosten für ein Erstgespräch?
Für das Erstgespräch fallen bei uns keine Kosten an. Das bedeutet für Sie, dass Sie uns mit jedem Anliegen und in jedem Verfahrensstadium erreichen können. In dem Erstgespräch erhalten Sie eine erste Einschätzung, welche Verteidigungsstrategien in Ihrem Fall in Betracht kommen und wie das weitere Vorgehen aussehen würde. Darüber hinaus erhalten Sie von uns eine Einschätzung, wie hoch die Kosten für die Verteidigung in ihrem individuellen Fall sind. Außerdem besprechen wir mit Ihnen, ob es für Sie sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt zu mandatieren. In ganz seltenen Fällen ist es (noch) nicht erforderlich, einen Rechtsanwalt zu mandatieren. Sollte dies der Fall sein, sprechen wir dies offen an, damit Sie nur dann für eine Verteidigung zahlen, wenn die Verteidigung auch wirklich erforderlich ist.
Besonderheiten
Im Rahmen der Kosten für die Verteidigung stellen sich auch gelegentlich Fragen zu den folgenden Aspekten:
- Rechtsschutzversicherung: Ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch die Verteidigerkosten übernimmt, hängt von Ihrem Vertrag ab. In den meisten Fällen zahlt die Rechtsschutzversicherung die Verteidigerkosten nicht.
- Prozesskostenhilfe: Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe. Entsprechend besteht keine Möglichkeit, dass Sie uns mandatieren und der Staat die Kosten für die Verteidigung übernimmt. Wenn es zu einem Freispruch kommt, besteht allerdings die Möglichkeit, dass ein Teil der Kosten für die Verteidigung erstattet wird.

