Rechtsanwalt für sexuellen Missbrauch

Ihr Rechtsanwalt bei Vorwürfen wegen sexuellem Missbrauch

Statue der Justitia mit verbundenen Augen und Waage vor unscharfem hellbraunem Hintergrund.Statue der Justitia mit verbundenen Augen und Waage vor unscharfem hellbraunem Hintergrund.

Ihnen wird ein sexueller Missbrauch vorgeworfen: Wir kämpfen für Sie

  • Strafe: Bei einer Verurteilung wegen eines sexuellen Missbrauchs droht eine Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren.
  • Keine Fehler: Bei der Verteidigung dürfen keine Fehler unterlaufen. So kann etwa eine unüberlegte Aussage dazu führen, dass es später zu einer Verurteilung kommt.
  • Verteidigung: Bei Vorwürfen wegen eines sexuellen Missbrauchs kommen unterschiedliche Verteidigungsstrategien in Betracht. Wir prüfen genau, welche Strategie in Ihrem Fall die höchsten Erfolgsaussichten hat.

Was ist sexueller Missbrauch?

Sexueller Missbrauch liegt vor bei sexuellen Handlungen (insb. Geschlechtsverkehr) mit Kindern oder anderen schutzbedürftigen Personen. Voraussetzung für einen sexuellen Missbrauch ist insbesondere, dass eine Aufsichts- oder Schutzpflicht besteht. Eine solche Aufsichts- oder Schutzpflicht besteht beispielsweise in den folgenden Fällen:

  • Aufsichtspflicht: Eine Aufsichtspflicht besteht beispielsweise von Eltern gegenüber den eigenen Kindern (dies erfasst auch Adoptivkinder), bei Vorgesetzten in Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen, von Lehrern gegenüber ihren Schülern, von Ärzten gegenüber ihren Patienten usw.
  • Kinder: Sexuelle Handlungen mit Kindern, also Personen unter 14 Jahren, stellen immer einen sexuellen Missbrauch dar.
  • Jugendliche: Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen stellen nur in Ausnahmefällen eine Straftat dar. Erforderlich ist dafür, dass eine Zwangslage ausgenutzt wird (z.B. ein von zu Hause ausgebrochener Jugendlicher benötigt eine Wohnung), dem Jugendlichen Geld für die sexuellen Handlungen geboten wird oder die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird.

Welche Strafe droht bei einem sexuellen Missbrauch?

Die Strafe für einen sexuellen Missbrauch kann bis zu 15 Jahren Gefängnis betragen. Die genaue Strafe und auch der Strafrahmen hängen von der konkreten Tat ab. Es ist üblich, dass die Strafe bei einem sexuellen Missbrauch bei über einem Jahr Gefängnis liegt.

Neben der Gefängnisstrafe drohen bei einer Verurteilung wegen eines sexuellen Missbrauchs noch weitere schwerwiegende Konsequenzen:

  • Beruf: Eine Verurteilung wegen eines sexuellen Missbrauchs führt bei Beamten regelmäßig dazu, dass Beamte ihren Beamtenstatus verlieren. Bei Ärzten, Rechtsanwälten oder anderen zulassungsbedürftigen Berufen kann bei einer Verurteilung die Berufszulassung entzogen werden.
  • Führungszeugnis: Eine Verurteilung wegen eines sexuellen Missbrauchs wird für mehrere Jahre in das Führungszeugnis eingetragen.
  • Schmerzensgeld: Das Opfer kann Schmerzensgeld fordern. In den meisten Fällen beträgt das Schmerzensgeld ca. 10.000 €.

Verteidigungsstrategien bei sexuellem Missbrauch

Wenn Ihnen ein sexueller Missbrauch vorgeworfen wird, kommen unterschiedliche Verteidigungsstrategien in Betracht, um eine Verurteilung zu vermeiden. Das Ziel der Verteidigung gegen die Vorwürfe besteht grundsätzlich darin, eine Einstellung der Ermittlungen zu erreichen und damit ein Gerichtsverfahren und eine mögliche Verurteilung zu verhindern. Wenn es doch zu einem Gerichtsprozess kommt, verfolgen wir das Ziel, einen Freispruch zu erreichen.

Bei Vorwürfen wegen eines sexuellen Missbrauchs sind die folgenden Verteidigungsstrategien häufig erfolgreich:

  • Aussagepsychologie: Bei einem vermeintlichen sexuellen Missbrauch steht es häufig Aussage gegen Aussage. Mit einer sorgfältigen Analyse der verfügbaren Aussagen gelingt es häufig, den Beweiswert der Aussage des vermeintlichen Opfers zu senken und so eine Verurteilung zu verhindern.
  • Eigene Aussage: Die eigene Aussage sollte bei Vorwürfen wegen eines sexuellen Missbrauchs sorgfältig vorbereitet werden. In vielen Fällen steht und fällt die Verteidigung damit, wie überzeugend die eigene Aussage ist.
  • Weitere Beweismittel: Auch wenn die Staatsanwaltschaft und die Polizei sorgfältig arbeiten sollen, passiert es immer wieder, dass Beweismittel nicht oder fehlerhaft ausgewertet werden. Durch das Überprüfen der Arbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls auch das Vorlegen neuer Beweismittel gelingt es häufig, Beschuldigte erfolgreich zu verteidigen.