Rechtsanwalt für sexuelle Belästigung

Ihr Rechtsanwalt bei Vorwürfen wegen sexueller Belästigung

Statue der Justitia mit verbundenen Augen und Waage vor unscharfem hellbraunem Hintergrund.Statue der Justitia mit verbundenen Augen und Waage vor unscharfem hellbraunem Hintergrund.

Ihnen wird sexuelle Belästigung vorgeworfen: Wir kämpfen für Sie

  • Strafe: Bei einer Verurteilung wegen einer sexuellen Belästigung droht eine Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren.
  • Keine Fehler: Bei der Verteidigung dürfen keine Fehler unterlaufen. Eine unüberlegte Aussage kann später dazu führen, dass es zu einer Verurteilung kommt.
  • Verteidigung: Bei Vorwürfen wegen einer sexuellen Belästigung kommen unterschiedliche Verteidigungsstrategien in Betracht. Wir prüfen genau, welche Strategie in Ihrem Fall die höchsten Erfolgsaussichten hat.

Was ist eine sexuelle Belästigung?

Eine sexuelle Belästigung liegt vor, wenn eine andere Person dadurch belästigt wird, dass sie in sexuell bestimmter Weise berührt wird. Damit die sexuelle Belästigung nach § 184i StGB strafbar ist, müssen insgesamt die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Berührung: Die sexuelle Belästigung setzt eine körperliche Berührung voraus. Deshalb wird beispielsweise das Hinterherrufen nicht von der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB erfasst.
  • Sexuell bestimmte Weise: Die Berührung muss in sexuell bestimmter Weise erfolgen. Das bedeutet konkret, dass das äußere Erscheinungsbild nach den konkreten Umständen einen sexuellen Bezug hat.
    (z.B. eine Frau am Po oder an der Brust berühren)
  • Belästigung: Die Berührung muss dazu führen, dass sich das Opfer unwohl, also belästigt, fühlt. 
  • Wissen & Wollen: Dazu muss der Täter bewusst vorgehen. Entsprechend scheiden etwa plötzliche oder unkontrollierte Bewegungen aus (z.B. bei einem Konzert wird die Hand gestoßen und berührt den Intimbereich eines Kindes).

Welche Strafe droht bei einer sexuellen Belästigung?

Die sexuelle Belästigung wird mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft. Mit einer überzeugenden Verteidigungsstrategie gelingt es häufig, eine Gefängnisstrafe zu verhindern. Es ist häufig sogar möglich, eine Einstellung der Ermittlungen zu erreichen und damit eine Verurteilung vollständig zu verhindern.

In den meisten Fällen kommt es bei einer Verurteilung zu einer der folgenden Strafen:

  • Bewährungsstrafe: Bei einer Bewährungsstrafe werden Beschuldigte zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Allerdings müssen Beschuldigte nur dann in das Gefängnis, wenn sie gegen die Bewährungsauflagen verstoßen (z.B. erneut eine Straftat begehen).
  • Geldstrafe: Die Geldstrafe ist eine weniger schlimme Bestrafung als eine Bewährungsstrafe, weil kein Gefängnisaufenthalt droht. Die Höhe der Geldstrafe orientiert sich an der Schwere der Tat und dem Vermögen des Beschuldigten.
  • Einstellung: Bei der sexuellen Belästigung ist es sehr häufig möglich, eine Einstellung gegen Auflage zu erreichen. Die Auflage besteht in der Regel darin, dass ein Geldbetrag gezahlt werden muss.

Verteidigungsstrategien bei der sexuellen Belästigung

Wenn Ihnen eine sexuelle Belästigung vorgeworfen wird, kommen unterschiedliche Verteidigungsstrategien in Betracht, um eine Verurteilung zu vermeiden. Das Ziel der Verteidigung gegen die Vorwürfe besteht grundsätzlich darin, eine Einstellung der Ermittlungen zu erreichen und damit ein Gerichtsverfahren und eine mögliche Verurteilung zu verhindern. Wenn es doch zu einem Gerichtsprozess kommt, verfolgen wir das Ziel, einen Freispruch zu erreichen.

Bei Vorwürfen wegen einer sexuellen Belästigung sind die folgenden Verteidigungsstrategien häufig erfolgreich:

  • Aussagepsychologie: Bei einer vermeintlichen sexuellen Belästigung steht es häufig Aussage gegen Aussage. Mit einer sorgfältigen Analyse der verfügbaren Aussagen gelingt es häufig, den Beweiswert der Aussage des vermeintlichen Opfers zu senken und so eine Verurteilung zu vermeiden.
  • Eigene Aussage: Die eigene Aussage sollte bei Vorwürfen wegen einer sexuellen Belästigung sorgfältig vorbereitet werden. In vielen Fällen steht und fällt die Verteidigung damit, wie überzeugend die eigene Aussage ist.
  • Weitere Beweismittel: Auch wenn die Staatsanwaltschaft und die Polizei sorgfältig arbeiten sollen, passiert es immer wieder, dass Beweismittel nicht oder fehlerhaft ausgewertet werden. Durch das Überprüfen der Arbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls auch das Vorlegen neuer Beweismittel gelingt es häufig, Beschuldigte erfolgreich zu verteidigen.