Rechtsanwalt Vorladung

Ihr Rechtsanwalt bei Vorladung

Statue der Justitia mit verbundenen Augen und Waage vor unscharfem hellbraunem Hintergrund.Statue der Justitia mit verbundenen Augen und Waage vor unscharfem hellbraunem Hintergrund.

Vorladung erhalten: Wir kämpfen für Sie

  • Richtiges Verhalten: Wir prüfen, ob Sie zu einer Vorladung erscheinen müssen oder ob Sie das Recht haben, die Vorladung abzusagen.
  • Aussage: Wir helfen Ihnen, sich bei der Vorladung richtig zu verhalten. Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht, zu schweigen.
  • Verteidigung: Wenn Sie als Beschuldigter eine Vorladung erhalten haben, kommen unterschiedliche Verteidigungsstrategien in Betracht. Wir prüfen genau, welche Strategie in Ihrem Fall die höchsten Erfolgsaussichten hat.

Was ist eine Vorladung?

Eine Vorladung zur Vernehmung ist eine Aufforderung durch die Polizei, für ein Gespräch zur Polizei zu kommen. Das Ziel der Vernehmung besteht darin, Angaben zu einem laufenden Ermittlungsverfahren zu machen. Eine Vorladung können sowohl Zeugen als auch Beschuldigte erhalten. Ob Sie eine Vorladung als Zeuge oder als Beschuldigter erhalten, können Sie an der Vorladung erkennen.

Wenn Sie eine Vorladung zur Vernehmung erhalten, sollten Sie unbedingt die folgenden Tipps befolgen:

  • Keine Aussage: Sie sollten keine Aussage tätigen. Auch wenn die Polizei versucht, Sie von einer Aussage zu überzeugen, beispielsweise mit der Begründung, dass Sie sich auch entlasten können oder dass die Vernehmung nur ganz kurz dauern wird, sollten Sie keine Aussage tätigen. Ohne Rücksprache mit einem Verteidiger führen solche spontanen Aussagen später häufig zu einer Verurteilung.
  • Anwalt kontaktieren: Sie sollten sofort einen Anwalt kontaktieren. So besteht die Möglichkeit, unmittelbar zu prüfen, wie Sie optimal vor einer Verurteilung geschützt werden können.

Besteht bei der Vorladung eine Pflicht, auszusagen?

Beschuldigte sind nicht dazu verpflichtet, eine Aussage zu tätigen. Selbst bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht müssen Beschuldigte nicht aussagen. Es reicht also aus, dass Beschuldigte zu der Vernehmung kommen. Eine weitere Pflicht besteht für Beschuldigte nicht.

Im Gegensatz dazu sind Zeugen in vielen Fällen dazu verpflichtet, auszusagen. Nur in den folgenden Fällen besteht für Zeugen das Recht, die Aussage zu verweigern:

  • Beruf: Eine Ausnahme gilt allerdings, wenn ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht. So müssen etwa Berufsgeheimnisträger, dies erfasst beispielsweise Ärzte, Pastoren und Rechtsanwälte, keine Aussage zu Informationen machen, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt haben. 
  • Selbstbelastung: Zeugen müssen sich außerdem nicht selbst belasten. Entsprechend können Zeugen die Aussage verweigern, wenn die Aussage zu einer Selbstbelastung führen würde.
  • Familie & Angehörige: Gleiches gilt auch für Aussagen, mit denen Zeugen ihre Familie und ihre Angehörigen belasten würden. Auch insoweit besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Verteidigungsstrategien nach einer Vorladung 

Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, bedeutet das in der Regel, dass gegen Sie ermittelt wird. In einer solchen Situation kommen unterschiedliche Verteidigungsstrategien in Betracht, um einen Gerichtsprozess zu erreichen. Dabei gibt es allerdings kein bestimmtes Vorgehen, das immer sinnvoll ist. Vielmehr kommt es auf Ihre individuelle Situation an, um entscheiden zu können, welches Vorgehen sinnvoll ist.

Unter anderem die folgenden Vorgehensweisen kommen in Betracht, um sich im Ermittlungsverfahren erfolgreich zu verteidigen:

  • Schutzschrift: Mit einer individuellen Schrift an die Staatsanwaltschaft gelingt es häufig, aufzuzeigen, dass bestimmte Beweismittel keine Aussagekraft haben, unzulässig erhoben wurden oder aus anderen Gründen keinen Beweiswert haben.
  • Eigene Aussage: In manchen Situationen ist es sinnvoll, eine eigene Aussage abzugeben. In vielen Fällen steht und fällt die Verteidigung damit, wie überzeugend die eigene Aussage ist. Deshalb ist eine sorgfältige Vorbereitung erforderlich, bevor eine Aussage getätigt werden sollte.
  • Weitere Beweismittel: Auch wenn die Staatsanwaltschaft und die Polizei sorgfältig arbeiten, passiert es immer wieder, dass Beweismittel nicht oder fehlerhaft ausgewertet werden. Durch das Überprüfen der Arbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls auch das Vorlegen neuer Beweismittel gelingt es häufig, Beschuldigte erfolgreich zu verteidigen.